Bestellungen

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    Einverständniserklärung

    Die An- und Abfahrt des Lieferfahrzeugs (LKW, zul. Gesamtgewicht bis 32 t) erfolgt auf Weisung bzw. mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert, dass die angegebene Zufahrt und der Aufstellort für Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse geeignet und zugelassen sind.

    Schäden an privaten oder öffentlichen Flächen (Fahrbahn, Gehweg, Einfahrt, Pflaster, Rasenkanten, Versorgungsleitungen o. ä.), die durch das Befahren mit dem Lieferfahrzeug entstehen, gehen nicht zu Lasten des Containerdienstes, sofern die Zufahrt vom Auftraggeber freigegeben wurde. Der Auftraggeber stellt den Containerdienst von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

    Bei erkennbaren Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit der Zufahrt ist der Containerdienst berechtigt, die Anfahrt zu verweigern.